Angaben gemäß § 5 TMG:
Geschäftsführer:
Riccarda Popp
Adresse:
Dieselweg 12
82538 Geretsried
Kontakt:
E-Mail: info@foliteur.de
Website: www.foliteur.de
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 304 84 57 58
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Auftragsbestätigung.
2 Bestellungen
2.1 Bestellungen sind maschinengeschrieben einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur in ganz dringenden Fällen entgegen; der Auftraggeber hat telefonische Bestellungen unverzüglich schriftlich zu wiederholen.
2.2 Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
2.3 Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.
3 Preise
3.1 Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen.
3.2 Liegt zwischen unseren Angebotsabgaben und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so behalten wir uns wegen möglicher, zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Auftragsbestätigung vor.
3.3 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Bei Sonderbestellungen oder Anfertigungen ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
3.5 Für Musteranfertigungen erfolgt Einzelpreisberechnung.
3.6 Bei Kleinstaufträgen bis zu einem Nettowarenwert von 49,-eu gilt der Mindermengenzuschlag.
3.7 Bei Auftragserteilung ist die Erstellung einer DIN A 4 Entwurfsvorlage kostenfrei. Jede vor Auftragserteilung erstellte Entwurfsvorlage bzw. jede Skizze wegen kundenseitiger Änderung wird mit 18,-eu berechnet.
3.8 Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet.
4 Toleranzen, Mengenabweichungen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen bzw. die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Siebdruck behalten wir uns Mehrlieferungen oder Minderlieferungen bis zu 10 % vor. 5 Entwürfe, Schutzrechte
4.1 Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme und Modelle, bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
4.2 Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmackmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechtes stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungspflichten frei.
5 Entwürfe, Schutzrechte
5.1 Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme und Modelle, bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
5.2 Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmackmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechtes stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungspflichten frei.
6 Liefertermine
Alle Liefertermine, die wir nicht schriftlich als Fixtermin bestätigt haben, sind unverbindlich.
7 Lieferverzögerungen
7.1 Mahnungen unserer Auftraggeber an uns bewirken Schuldverzug nur dann, wenn sie schriftlich erfolgen.
7.2 Bei nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Zulieferer beruht, behalten wir uns eine Verlängerung der Lieferfristen von bis zu zwei Wochen bei einem Nettoauftragsvolumen bis zu 5.000,- vor, bis zu vier Wochen bei einem höheren Nettoauftragsvolumen.
8 Lieferung
8.1 Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt.
8.2 Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder vorheriger Bezahlung.
8.3 Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen (inkl. Nebenforderungen) aus dem jeweiligen Vertrag behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen zur Vertragserfüllung jeweils von uns gelieferten und montierten Waren, einschließlich der Elektroanschlüsse und Verkabelungen vor.
9.2 Gegenüber unseren Geschäftspartnern, die Kaufleute sind, gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher jeweils bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
9.3 Der Auftraggeber ist ermächtigt, über unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren an Dritte im ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Er tritt uns schon jetzt alle Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften ab.
9.4 Auf unser Verlangen teilt unser Auftraggeber diese Abtretung seinen Abnehmern schriftlich mit und erteilt uns die erforderlichen Auskünfte über seine Geschäfte mit diesen Abnehmern.
10 Zahlungsbedingungenen
10.1 Handelswaren sind in 30 Tagen netto oder innerhalb 14 Tagen zur Zahlung fällig.
10.2 Handwerkerrechnungen für Sonderanfertigungen und Montagen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
10.3 Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
10.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Mahngebühr von 5,- pro Mahnung.
10.5 Die Geltendmachung des Verzugsschadens, insbesondere der Verzugszinsen, bleibt vorbehalten.
10.6 Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.
10.7 Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11 Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.
12 Gewährleistung
12.1 Jede Ware, gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt, und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
12.2 Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen.
12.3 Führt unser Geschäftspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
12.4 Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.
12.5 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
13 Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei Auftragsrücktritt sind die uns bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Bei Warenumtausch oder Warenrückgabe werden mindestens 20 % des Preises als Bearbeitungsgebühr berechnet.
14 Datenschutz
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.
15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist München.
16 Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Individualabreden ändern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits schriftlich bestätigt sind.
17.2 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
17.3 Falls Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.